SiGeKo – Sicherheits- und Gesundheits-Koordinator auf Baustellen
Die Arbeiten auf Baustellen sind naturgemäß mit erhöhten Risiken verbunden durch die Arbeiten in der Höhe, Witterungseinflüsse, nichtstationäre Arbeitsplätze und vieles mehr.
Um die Gefährdungen für alle Beteiligten zu minimieren, ist der Bauherr nach § 3 der BauStellV verpflichtet, einen SiGeKo einzusetzen. Dieser koordiniert gewerkübergreifend die Abläufe und Arbeiten der verschiedenen Fachfirmen.
Zu seinen Aufgaben gehört unter anderen:
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellen:
- Darin werden die notwendigen Arbeiten aufgeführt und ein zeitlicher Ablauf definiert.
- Außerdem werden die entstehenden Gefährdungen und die festgelegten Schutzmaßnahmen aufgeführt.
- Sicherheitsbegehungen und -besprechungen der Baustelle und deren Dokumentation
- Der SiGeKo stellt sicherheits- und gesundheitsschutzrelevante Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der einzelnen Gewerke auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten auf oder in der Nähe der Baustelle fest.
Rufen Sie uns an für eine individuelle Beratung.