Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten
Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt den Unternehmer in der Umsetzung der gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und wirkt auf die Vermeidung von Unfällen und Berufskrankheiten hin.
Als „zweites Paar Augen“ des Vorgesetzten hat er folgende Punkte besonders im Fokus:
- Sich überzeugen vom Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen
- Aufmerksam machen auf Unfall- und Gesundheitsgefahren
- Teilnahme an Betriebsbegehungen und ASA-Sitzungen
Dabei besitzt der Sicherheitsbeauftragte keine Weisungsbefugnis und ist daher rechtlich nicht verantwortlich.
Die Ausbildung und Bestellung von Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen ist ab dem 21. Mitarbeiter eine der Pflichten des Unternehmers.
Sie ist im § 22 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) definiert und die Details in den BG-Vorschriften § 20 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sowie der DGUV I 211-042.
Als langjährige Fachkräfte für Arbeitssicherheit bieten wir diese Ausbildung für Ihre Mitarbeiter (in Abstimmung mit der jeweiligen BG) als In-House-Schulungen an.
Folgende Themen werden behandelt:
- Arbeitsschutz in Deutschland
- Aufgaben und Befugnisse im Arbeitsschutzsystem
- Gesetzespyramide in Deutschland
- Die wichtigsten Vorschriften – Arbeitsschutzgesetz
- Die wichtigsten Vorschriften – Betriebssicherheits- und Arbeitsstättenverordnung
- Die wichtigsten Vorschriften – DGUV-Regelwerk
- Wer ist für den Arbeitsschutz im Betrieb verantwortlich ?
- Übertragung von Aufgaben im Arbeitsschutz
Der Kurs dauert drei ganze Tage und wird inhaltlich an Ihre Branche und die konkrete betriebliche Situation angepasst.
Gerne beraten wir Sie individuell – nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.