Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer
Diese Ausbildung brauchen alle Mitarbeiter, die mit einem Gabelstapler oder Schubstapler arbeiten.
Nach den gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften benötigt jeder Mitarbeiter, der (auch nur gelegentlich) einen Gabelstapler bedient, eine Ausbildung/Befähigung in Theorie und Praxis. Dazu gehört eine theoretische und eine praktische Prüfung, sowie eine jährliche Unterweisung.
Die Inhalte der Ausbildung sind:
- rechtliche Grundlagen
(Arbeitsschutzgesetz, DGUV Vorschrift 68, DGUV Grundsatz 308-001) - Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
- Standsicherheit
- Betrieb allgemein
- regelmäßige Prüfungen
- Umgang mit der Last
Seit Februar 2004 haben wir über 750 Kursteilnehmer erfolgreich ausgebildet – kompetent – praxisbezogen – flexibel.
Wie alle unsere Ausbildungen findet auch die Staplerfahrerausbildung als In-House-Schulung beim Ihnen statt, sodass für Ihre Mitarbeiter keine Fahrtkosten und Spesen anfallen.
Termine sind von Montag bis Freitag – bei Bedarf auch samstags – möglich.
Damit die Gefahr von Unfällen oder Schäden sinkt und Ihre betrieblichen Abläufe störungsfrei ablaufen, rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne unverbindlich und individuell.
Ihr Vorteil: Je besser die Gabelstaplerfahrer ausgebildet sind,
- desto effizienter läuft die Arbeit ab und
- desto geringer ist die Gefahr von Unfällen oder Sachbeschädigungen.